Bescheid eingegangen

Anerkennung als F&E-Vorhaben

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Am 24.3.2023 ging der Bescheid der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSZF) zur Anerkennung der Entwicklung des WindowBooster als eigenbetriebliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein. Damit steht dem jährlichen Abruf eines Zuschusses zu Personalkosten nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) nichts mehr im Wege.

Der Beginn des Förderzeitraums wurde rückwirkend auf den 1.3.2020 gelegt, nach aktuellem Zeitplan wird er voraussichtlich am 30.4.2025 enden.

Das BSFZ-Siegel bescheinigt Unternehmen, die mindestens einen positiven Bescheid durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten haben, ihre FuE-Tätigkeit.

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